Klosteranlage
Das Generalkapitel des Zisterzienserordens erließ Bestimmungen, die für alle ihre Klöster
verbindlich waren. In dieser „Carta caritatis“ aus dem 12. Jahrhundert ist festgelegt: „Damit unter
den Abteien für immer dauernde und unauflösbare Einheit herrsche ... soll man dieselben Bücher, ...
dieselbe Kleidung, dieselbe Nahrung und zudem in allem dieselben Bräuche und Gewohnheiten
vorfinden...“. Dadurch war ein Idealplan entstanden, ein Bauprogramm, dass mit nur sehr geringen
Abweichungen bei jeder Neugründung eines
Klosters befolgt wurde.
Auch in Michaelstein entstanden alle für das monastische Leben und die Selbstversorgung der Brüder notwendigen Gebäude innerhalb einer Umfassungsmauer. Während es eine differenzierte und allgemein verbindliche Raumaufteilung und –anordnung innerhalb der Klausur gab, richtete sich die Bebauung im Wirtschaftsbereich jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten.